Unsere Praxis ist am 30.10.2024 geschlossen.

Vertretung

 


Kinder- und Jugendvorsorge

Pfeil

Kindervorsorgeuntersuchungen

U2

3.-10. Lebenstag

U3

4.-6. Lebenswoche

U4

3.-4. Lebensmonat

U5

6.-7. Lebensmonat

U6

10.-12. Lebensmonat

U7

21.-24. Lebensmonat

U7a

34.-36. Lebensmonat

U8

43.-48. Lebensmonat

U9

60.-64. Lebensmonat

U10

7.-8. Lebensjahr                                                                                      leider wird diese Untersuchung noch nicht von allen Kassen erstattet

U11

9.-10. Lebensjahr                                                                                   leider wird diese Untersuchung noch nicht von allen Kassen erstattet

 

Jugendvorsorgeuntersuchungen

J1

12.-15. Lebensjahr

J2

17.-18. Lebensjahr                                                              leider wird diese Untersuchung noch nicht von allen Kassen erstattet

   

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

         (für Jugendliche zwischen 16 bis 18 Lebensjahren)

Wer ist zuständig?

  • Arzt nach Wahl

Was muss ich tun?

  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Arzt durchführen lassen
  • Frühzeitig einen Termin ausmachen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Frühestens 14 Monate vor Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Nachuntersuchung spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Welche Papiere muss ich mitbringen?

  • Untersuchungsberechtigungsschein (erhältlich im Gemeindebüro)
  • ausgefüllten Erhebungsbogen (wird zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Meldeamt der Gemeinde am Hauptwohnsitz ausgegeben)

Was muss ich noch wissen?

  • Die Kosten der Untersuchung trägt das Bundesland
  • Ohne Jugendarbeitsschutzuntersuchung darf keine längere Beschäftigung erfolgen