Unser WhatsApp Bestelldienst ist ab sofort eingestellt !!

Aufgrund von unsachgemäßer Verwendung sind wir leider gezwungen diese Kontaktmöglichkeit zu beenden.

Bestellungen per Email sind weiterhin möglich, jedoch kann die Bearbeitung einige Tage dauern.

Kinder- und Jugendvorsorge

Pfeil

Kindervorsorgeuntersuchungen

U2

3.-10. Lebenstag

U3

4.-6. Lebenswoche

U4

3.-4. Lebensmonat

U5

6.-7. Lebensmonat

U6

10.-12. Lebensmonat

U7

21.-24. Lebensmonat

U7a

34.-36. Lebensmonat

U8

43.-48. Lebensmonat

U9

60.-64. Lebensmonat

U10

7.-8. Lebensjahr                                                                                      leider wird diese Untersuchung noch nicht von allen Kassen erstattet

U11

9.-10. Lebensjahr                                                                                   leider wird diese Untersuchung noch nicht von allen Kassen erstattet

 

Jugendvorsorgeuntersuchungen

J1

12.-15. Lebensjahr

J2

17.-18. Lebensjahr                                                              leider wird diese Untersuchung noch nicht von allen Kassen erstattet

   

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

         (für Jugendliche zwischen 16 bis 18 Lebensjahren)

Wer ist zuständig?

  • Arzt nach Wahl

Was muss ich tun?

  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Arzt durchführen lassen
  • Frühzeitig einen Termin ausmachen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Frühestens 14 Monate vor Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Nachuntersuchung spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Welche Papiere muss ich mitbringen?

  • Untersuchungsberechtigungsschein (erhältlich im Gemeindebüro)
  • ausgefüllten Erhebungsbogen (wird zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Meldeamt der Gemeinde am Hauptwohnsitz ausgegeben)

Was muss ich noch wissen?

  • Die Kosten der Untersuchung trägt das Bundesland
  • Ohne Jugendarbeitsschutzuntersuchung darf keine längere Beschäftigung erfolgen