Führerscheintauglichkeit
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- eventuelle Blutentnahme (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion) und Urinuntersuchung
- Beratung
Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.